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Der Gemeinderat und seine Entscheidungen im Spiegel der Öffentlichkeit

 




 
Die Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern ist die wesentliche Grundlage
für die
Entscheidungen des Gemeinderates
 

Was sind Gemeinden?

Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens.
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können als Gebietskörperschaften nicht selbst handeln. Sie benötigen Organe, die Entscheidungen für sie treffen und die Kommune nach außen vertreten können.

Das Kommunalverfassungsrecht, das in Bayern in der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), der Bayerischen Landkreisordnung (LKrO) und der Bezirksordnung (Bez.O) niedergelegt ist, regelt Aufbau, Struktur, Zuständigkeit sowie Rechte und Pflichten der kommunalen Organe sowie der einzelnen Mandatsträger. Ferner finden sich in diesen Gesetzen Regelungen zur Verwaltung der Gebietskörperschaften sowie zum Geschäftsgang in den kommunalen Gremien. 


Welche gemeindlichen Organe gibt es?

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den ersten Bürgermeister und den Gemeinderat. Beide  werden von den Gemeindebürgern gewählt.
Daneben gibt es weitere Gemeindeorgane zum Beispiel beschließende und vorbereitende Ausschüsse (sog. Hilfsorgane).


Welche Aufgaben, Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten hat der Gemeinderat?
Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet. Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger dar und bildet das Beschlussorgan der Gemeinde. Im Gemeinderat werden Angelegenheiten behandelt, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder den mit ihnen einhergehenden finanziellen Folgen nicht in den Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters fallen.

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich in Sitzungen. 

Die Sitzzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.

Die Gemeinderatsmitglieder haben das Recht und auch die Pflicht, an den Sitzungen und den Abstimmungen teilzunehmen.
Rede und Stimmrecht gehören zu den mitgliedschaftlichen Rechten der einzelnen Mandatsträger.
Jedes Gemeinderatsmitglied hat einen Anspruch auf Aufnahme seines Antragsgegenstandes in die Tagesordnung.

Werden Gemeinderatsmitglieder in ihren mitgliedschaftlichen Rechten verletzt, besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung im Rahmen eines Kommunalrechtsstreits.


Welche Rechte und Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten obliegen dem ersten Bürgermeister?

In den Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters fallen vor allem die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Daneben führt er den Vorsitz im Gemeinderat, ist für den Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen zuständig und vertritt die Gemeinde nach außen.

Der erste Bürgermeister bereitet die Beratungsgegenstände vor und lädt mit angemessener Frist, die in der Geschäftsordnung des Gemeinderats festgelegt ist, unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein.

Jedes Gemeinderatsmitglied hat einen Anspruch auf Aufnahme seines Antragsgegenstandes in die Tagesordnung.

Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung spätestens am dritten Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen.

Die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung wird im Regelfall nicht bekannt gemacht. 

Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden
.
Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind!



Verantwortung und Aufgabe der FCW als kommunalpolitische Gruppierung in Form eines "Vereins e.V".
Die Freien Christlichen Wähler Neuhausen-Weihmichl werden sich auf der Grundlage des Kommunalverfassungsrechts künftig stärker und nachhaltiger mit den gefassten Beschlüssen des Gemeinderats sachlich-kritisch auseinander setzen, beurteilen und kommentieren und so einer transparenten und offenen Öffentlichkeitsarbeit zuführen.


Der "Schmankerlmarkt in der Dorfmitte in Unterneuhausen" - ein "gemeindepolitisches Stiefkind"?
Die Dorfmittegestaltung im Ortsteil Unterneuhausen mit dem von der Regierung von Niederbayern als städtebaugefördertes, beispielhaftes "Pilotprojekt" wurde am 07.September 2007 unter großer Anteilnahme der Bevölkerung und der Vertreter der Genehmigungsbehörden nach dem kirchlichen Segnungsakt mit beeindruckenden Grußworten der Öffentlichkeit übergeben. 
Um dem "Markt" und dem "Platz der Begegnung" eine nachhaltige Unterstützung und Sicherheit zu geben, wurde am 30.April 2008 der "Förderkreis Schmankerlmarkt und Dorfmitte Neuhausen e.V." gegründet.

Der Gründungsvorstand und Gemeinderat Werner Leipold hat in den abgelaufenen acht Jahren mit seiner Vorstandschaft und seinen 80 Vereinsmitgliedern in unermüdlicher ehrenamtlichen Tätigkeit einen exzellent florierenden "Wochenmarkt" erstehen lassen, der auch große regionale Anerkennung findet.

Zudem wurden beachtliche Beträge aus der Vereinskasse für die sommerliche Beschattung des von den vielen Besuchern zum Kommunikationsaustausch heiß begehrten Platzes aufgebracht. 


Zum besseren Verständnis der aktuellen Lebendigkeit der Dorfmittegestaltung in Unterneuhausen am Lindenplatz als "Regionalmarkt" und allgemeiner "Begegnungsstätte" seien hier nur einige Schwerpunkte in der kontinuierlich aufwärts strebenden Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte dargestellt.


Sinn und Zweck des Vereins

     
Bericht in der Landshuter Zeitung vom 14.09.2016
 

Zum weiteren vertiefenden Eintauchen in die faszinierende Entwicklungsgeschichte des Dorfmitteprojekts in Unterneuhausen wird auf die Hompageseite
"Dorfmitte Lindenplatz und Schmankerlmarkt"
verwiesen.  


Leider zeigt die für die Instandhaltungsmaßnahmen verantwortliche und zuständige Gemeinde Weihmichl wenig Interesse am Fortbestand und Weiterentwicklung des überregional hoch anerkannten "Wochen-Schmankerlmarktes" und "Begegnungsplatzes" in der Dorfmitte im Ortsteil Unterneuhausen. 
Zur eigenen persönlichen Beurteilung werden nachfolgend die Schreiben des Fördervereins an die Gemeinde vorgestellt und deren Reaktion kommentiert:  

1.Schreiben an die Gemeinde Weihmichl am 20.Juli 2015 




Gemeindliche Reaktion:

Weder mündliche Unterredung noch schriftliches Antwortschreiben !
Stand: September 2016 !
Kommentar:
Eine Behörde oder Amtsträger einer Gemeinde sind verpflichtet, ein sachliches Schreiben eines Bürgers oder eines Vereins in einer  höflichen Form und in einem angemessenen Zeitraum zu beantworten.  




2.Schreiben an die Gemeinde Weihmichl am 09.Juni 2016

 






Gemeindliche Reaktion

Weder eine mündliche Unterredung noch ein schriftliches Antwortschreiben !
Auch keine Behandlung als Tagesordnungspunkt im Gemeinderat !
Stand: September 2016 !
Kommentar:
Eine Behörde oder Amtsträger einer Gemeinde sind verpflichtet, ein sachliches Schreiben eines Bürgers oder eines Vereins in einer höflichen Form und in einem angemessenen Zeitraum zu beantworten.
Wenn der Gemeinderat im Anschreiben direkt angesprochen wird, so ist das in schriftlicher Form dargelegte Ersuchen eines Bürgers oder eines Vereins als Tagesordnungspunkt im Gemeinderatsgremium abzuarbeiten. Das ev. Beschlussergebnis ist dem Antragsteller umgehend mitzuteilen. 



3.Schreiben an die Gemeinde Weihmichl

Kommentar:

Das Verhalten der Gemeinde Weihmichl spricht für sich. Es bedarf keines weiteren Kommentars.


 
Wer an seinem Nächsten vorübergeht,
der geht auch an Gott vorüber.
Martin Luther